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'''Auslegungsstörfälle''' eines s (KKW) sind , für deren Beherrschung die e noch ausgelegt sein müssen. Außerhalb der Anlage dürfen bei ihrem Eintritt geltende Störfallgrenzwerte der nicht überschritten werden.

Begriffe

Schadenhöhe

Jeder denkbare Unfall ist grundsätzlich durch zwei verschiedene Größen charakterisiert, die man zumindest schätzungsweise durch Zahlen zu beschreiben versucht. Die erste Größe ist die Schwere der Unfallfolgen, die sogenannte ''Schadenhöhe''.

Eintrittswahrscheinlichkeit

Die zweite Kerngröße ist die '''', also die Häufigkeit, mit der das Ereignis auftritt. Geschätzte Eintrittswahrscheinlichkeiten von Auslegungsstörfällen liegen ? je nach Schätzmethode und Reaktortyp ? bei 1/3625 je Reaktorjahr.

Risiko

Das Produkt aus Schadenhöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit wird als ''Risiko'' bezeichnet. Es wird beispielsweise in der Versicherungswirtschaft als Kalkulationsgrundlage für Tarife benutzt.

Auslegungsstörfall

''Auslegungsstörfälle'' sind theoretisch vorstellbare Unfallszenarien, die bei der Auslegung einer von der Genehmigungsbehörde als Planungsgrundlage vorgegeben werden und deswegen vom Antragsteller anzunehmen sind. Ihre Beherrschbarkeit ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nachzuweisen. Das wichtigste Mittel hierzu ist die . Grundlage für den Nachweis sind technisch-physikalische e für die ''Beherrschung'' des Störfalls. Noch schwerere Unfälle, deren Risiko jedoch unter der Risiko-Akzeptabilitätsschwelle liegt,

GAU

Ein Auslegungsstörfall wird häufig ''GAU'' genannt. Diese Bezeichnung, Abkürzung für ''größter anzunehmender Unfall,'' geht zurück auf das in der Frühzeit der Kernenergienutzung in den USA entwickelte Konzept des ''maximum credible accident''. Dieses beschränkte die Auslegung von Anlagen auf die Beherrschung eines bestimmten großen Unfalltyps, nämlich des vollständigen Abrisses einer Hauptkühlmittel-Leitung, während die Notkühlung teilweise funktionsfähig bleibt. Bei heutigen Neubauten wie dem wird dieses Konzept nicht mehr angewendet,<ref name="bfs">: Kerntechnik ? </ref> so dass der Begriff ''GAU'' hier strenggenommen fehl am Platze ist.

Super-GAU

Bei auslegungsüberschreitenden Störfällen wird häufig von einem ''Super-GAU'' gesprochen. Während die Folgen eines GAUs (größten anzunehmenden Unfalls) für Mensch und Umwelt bei Funktionieren der Sicherheitsmaßnahmen nicht spürbar sind, kommt es bei einem Super-GAU zu einer Kontamination der Umwelt. (Der Vorsatz ?Super-? entspricht hier der ursprünglichen lateinischen Wortbedeutung ?über ... hinaus?.)

Auslegungsstörfall

Eine Bedingung für die Genehmigung von kerntechnischen Anlagen ist der Nachweis, dass bei keinem Auslegungsstörfall die Grenzwerte für die Freisetzung radioaktiven Materials in die Umwelt überschritten werden. Bei der Planung einer kerntechnischen Anlage müssen daher unterschiedliche Szenarien berücksichtigt werden. Es sind verschiedene Störfälle denkbar, die zur Freisetzung von strahlendem Material führen würden, wenn die Anlage nicht gegen einen solchen Unfall ausgelegt wäre. Bei deutschen en mit ist ein Auslegungsstörfall beispielsweise ein Bruch der Hauptkühlmittelleitung mit massivem . Die Gesamtheit der anzuwendenden Auslegungsstörfälle ist festgelegt in den .

Nachrüstpflicht

Da mit der Zeit neue Erkenntnisse über mögliche Unfallabläufe gewonnen werden, kann es notwendig sein, neue Auslegungsstörfälle zu postulieren oder bestehende zu verschärfen. Das kann das Nachrüsten von zusätzlichen Sicherheitseinrichtungen erforderlich machen und gegebenenfalls bis zum Entzug der Betriebsgenehmigung führen. Ein Beispiel dafür sind die Folgerungen aus dem im Jahr 1979. Dort entstand durch eine chemische Reaktion von Wasser mit dem heißen Material des geschmolzenen Reaktorkerns (siehe ) innerhalb weniger Stunden eine große Menge gas. Diese Gasentwicklung war in der Auslegung der Kernkraftwerke bis dahin nicht berücksichtigt worden. Einige Jahre nach dem Unfall wurden die Betreiber deutscher Kernkraftwerke verpflichtet, Vorkehrungen gegen diese Gefahr zu treffen. Das geschah durch die Nachrüstung der Anlagen mit im Notfall zu betätigenden Ventilen zur Druckentlastung () und en ().

Stand der Technik

Der Betreiber eines Kernkraftwerks muss entsprechend dem fortschreitenden geeignete und angemessene Sicherheitsvorkehrungen umsetzen, um über die Anforderungen bei der Genehmigung hinaus weitere Vorsorge gegen Risiken für die Allgemeinheit zu leisten.
Dabei helfen den Betreibern technisch-wissenschaftliche Forschungs- und Sachverständigenorganisationen, in Deutschland zum Beispiel die , in Frankreich das , in Japan die .

Auslegungsüberschreitender Störfall

Als auslegungsüberschreitende Störfälle werden Unfälle bezeichnet, bei denen stärkere Belastungen auftreten als beim oben definierten Auslegungsstörfall. Bei einer Freisetzung von Radioaktivität jenseits der gesetzlich festgelegten Grenzwerte ist definitionsgemäß der Rahmen des Auslegungsstörfalls überschritten, es handelt sich um einen auslegungsüberschreitenden Störfall.

Streng genommen erfüllt ein Unfall ab der -Stufe 5 diese Bedingung. Ein auslegungsüberschreitender Störfall mit INES-Stufe 5 ereignete sich beispielsweise 1957 im britischen Nuklearkomplex (früher Windscale, siehe ) und auch im amerikanischen Kernkraftwerk (1979). Es ist jedoch in der beziehungsweise üblich, erst schwere und katastrophale Unfälle als ?Super-GAU? zu bezeichnen (INES 6 und INES 7). Bekannteste Beispiele für Super-GAUs sind die Katastrophen von (2011) und (1986). In manchen Fällen wurden der Standort und seine Umgebung auf lange Zeit unbewohnbar, beispielsweise die vier Kilometer vom Kernkraftwerk Tschernobyl gelegene Stadt .

Maßnahmen für den Fall auslegungsüberschreitender Störfälle sind im Notfallhandbuch des jeweiligen Kraftwerks festgelegt. Mögliche auslegungsüberschreitende Störfälle werden außerdem in die planungen der Behörden einbezogen. Durch können zudem die Sicherheitsreserven ermittelt werden, die bei auslegungsübergreifenden Störfällen noch zur Verfügung stehen, um etwaige Auswirkungen auf die Umwelt zu mindern.

Durch einen auslegungsüberschreitenden Störfall geht in der Regel die Investition in die betroffene kerntechnische Anlage vollständig verloren. Kosten für Notfallmaßnahmen, für die Beseitigung der Unfallschäden (soweit möglich) und volkswirtschaftliche Kosten (beispielsweise durch zusätzliche Krebserkrankungen) können die bis dahin erwirtschafteten Betriebsgewinne um ein Vielfaches überschreiten. Diese Risiken versichert kein Versicherungsunternehmen; den größten Teil tragen die Staaten, also deren Steuerzahler.

Kritik

In den 1960er Jahren entstand der Begriff GAU in Fachgremien. Bis 1965 glaubte man, dass zumindest eine teilweise , zeit.de vom 17. April 2011: </ref>

Siehe auch

Einzelnachweise

Weblinks